Cannabis Legalisierung in Deutschland: Ein Überblick
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland steht bevor. Der Startschuss für die geplante Freigabe ist bereits für Anfang 2024 angesetzt. Der genaue Zeitpunkt ist festgelegt. Hier finden Sie den aktuellen Stand der Dinge. Cannabis Legalisierung in Deutschland tritt in Kraft! Ab dem 1. April 2024 wird es in Deutschland möglich sein, Cannabis als Genussmittel frei zu erwerben und zu konsumieren. Bislang ist es in Deutschland illegal, Cannabis – auch bekannt als Marihuana, Gras, Weed, Bubatz, etc. – zu kaufen oder zu verkaufen. Ebenfalls verboten sind der Anbau und Besitz. Die geplante Legalisierung von Cannabis steht jedoch kurz bevor. Ab dem 1. April 2024 dieses Jahres wird der Eigenanbau und der Besitz bestimmter Mengen des Rauschmittels für Volljährige erlaubt sein. Zum 1. Juli 2024 sollen zudem Cannabis Clubs für den gemeinschaftlichen Anbau möglich werden.
In diesem Artikel erhalten Sie alle Informationen zur geplanten Freigabe, dem Termin im Jahr 2024 und den Regelungen zu Verkauf, Höchstmengen für Besitz und Anbau sowie den erlaubten THC Gehalt.
Cannabis-Legalisierung: Besitz von 25 Gramm Cannabis wird straffrei
Cannabis soll aus dem Betäubungsmittelgesetz entfernt werden, in dem es bisher als verbotene Substanz gelistet und mit entsprechenden Strafvorschriften versehen ist. Personen über 18 Jahren soll künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm gestattet sein. Beim Eigenanbau wird die erlaubte Menge von 25 auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis verdoppelt. Privatpersonen dürfen maximal drei Cannabis Pflanzen anbauen. In Vereinen, sogenannten Cannabis Clubs, soll es Mitgliedern erlaubt sein, die Droge gemeinschaftlich anzubauen und untereinander abzugeben. Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis Extrakten bleiben weiterhin verboten.
Wann tritt die Cannabis Legalisierung in Deutschland in Kraft?
Die Bundesregierung plant, Cannabis Anfang 2024 teilweise zu legalisieren. Bis dahin bleibt die Droge verboten, obwohl der Besitz kleiner Mengen vielerorts bereits nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird. Ab dem 1. April 2024 wird es Volljährigen erlaubt sein, bestimmte Mengen des Rauschmittels für den Eigenanbau und Besitz zu erwerben. Ab dem 1. Juli des gleichen Jahres sollen auch Cannabis Clubs die Möglichkeit zum gemeinschaftlichen Anbau erhalten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betont: „Mit der jetzigen Verbotspolitik haben wir keine Erfolge erzielt.“
Ampel Koalition einigt sich auf Cannabis Gesetz
Die Ampel Koalition hat ihre Differenzen bezüglich der geplanten Legalisierung von Cannabis beigelegt. Das Gesetz könnte zum 1. April in Kraft treten, teilten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Konstantin Kuhle (FDP), Maria Klein Schmeink (Grüne) und Dagmar Schmidt (SPD) der Deutschen Presse Agentur am 1. Februar 2024 in Berlin mit. Zuvor muss das Gesetz jedoch noch durch den Bundestag verabschiedet werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat für die Verabschiedung des Gesetzes im Parlament die Woche vom 19. bis zum 23. Februar genannt. Auch der Bundesrat muss sich noch mit den Plänen befassen.
Regelungen für Cannabis Clubs
In sogenannten Cannabis Clubs sollen die Pflanzen „gemeinschaftlich“ und „nicht-gewerblich“ angebaut und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Die Finanzierung erfolgt über den Mitgliedsbeitrag. Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt.
Menge: Cannabis Clubs dürfen ihren Mitgliedern maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgeben.
Altersbeschränkung und THC Gehalt: Für Mitglieder unter 21 Jahren gilt eine Höchstgrenze von 30 Gramm pro Monat mit einem maximalen THC Gehalt von zehn Prozent.
Regeln und Eigenanbau: Cannabis darf nur in einer „neutralen Verpackung“ mit Beipackzettel ausgegeben werden, auf dem Informationen wie Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt angegeben sind. Räumlichkeiten und Grundstücke der Cannabis Clubs müssen umzäunt und einbruchsicher sein. Gewächshäuser benötigen einen Sichtschutz.
Jugendschutz: Jeder Verein muss ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen, der geschult werden und regelmäßige Auffrischungsschulungen absolvieren muss. Das Rauchen von Cannabis in den Clubs und deren Umgebung ist verboten, ebenso wie im Umkreis von 100 Metern zu Eingängen von Schulen, Kindergärten oder Sport- und Spielplätzen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr.
Sonstiges: Jährlich müssen die Clubs den Behörden mitteilen, wie viel Cannabis im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist, inklusive des Wirkstoffgehalts (THC und CBD).
Dürfen Jugendliche Cannabis kaufen?
Jugendlichen unter 18 Jahren ist sowohl der Besitz als auch der Konsum von Cannabis untersagt. Werden sie jedoch mit Cannabis erwischt, führt dies nicht zur Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen. Stattdessen sollen sie, wenn sie von der Polizei aufgegriffen werden, an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen. Der Handel mit dieser Substanz bleibt jedoch für alle Altersgruppen illegal. Zusätzlich gilt für Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren eine niedrigere zulässige THC Grenze beim Erwerb von Cannabis.
Was ist mit Cannabis und Autofahren?
Die Frage bezüglich Cannabis und Autofahren muss noch geklärt werden. Das Bundesverkehrsministerium soll bis Ende März einen THC Grenzwert vorschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist. Das bisherige absolute Verbot, unter dem Einfluss von Cannabis Auto zu fahren, soll durch eine Regelung ersetzt werden, die einen THC Grenzwert im Blut festlegt, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol.
Was bleibt beim Thema Cannabis verboten?
Die geplanten Strafvorschriften werden gemildert, sodass bei geringfügiger Überschreitung der Besitzgrenzen nicht sofort die volle Härte der Strafverfolgung droht. Ursprünglich sollte der Besitz von mehr als 25 Gramm als Straftat gelten. Nun sollen Mengen zwischen 25 und 30 Gramm im öffentlichen Raum und zwischen 50 und 60 Gramm im privaten Bereich lediglich als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden. Erst bei Überschreitung dieser Mengen wird der Besitz strafbar und könnte theoretisch mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden.
Wird Cannabis auch frei verkauft werden?
Das war zunächst der ursprüngliche Plan von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Dieser wurde jedoch vorerst zurückgestellt. Angelehnt an Länder wie Kanada oder einzelne US Bundesstaaten, in denen es spezielle Läden gibt, die von Blüten („Gras“) über fertig gerollte Joints bis hin zu mit Cannabis versetzten Süßigkeiten verschiedenste Produkte frei an Erwachsene verkaufen, sollte dies in Deutschland zunächst in Modellprojekten erprobt werden. Allerdings ist dafür auch erst noch ein gesondertes Gesetz nötig, das noch nicht vorliegt.
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